Faschinen

Etwa zwei bis drei Meter lange, walzenförmige Reisigbündel heißen ›Faschinen‹

Faschinen in doppelreihiger BuhneWalzenförmige, gebündelte Reisige beziehungsweise Ruten, die etwa 2 bis 4 m lang sein können, werden als ›Faschinen‹ bezeichnet. Sie bestehen aus abgetrennten Zweigen oder Trieben von Erlen, Haselnüssen oder Weiden. Der Begriff ›Faschinen‹ leitet sich vom lateinischen ›fascis‹ bzw. vom italienischen Wort ›fascio‹ ab, womit die Bezeichnung ›Bündel‹ oder ›Bund‹ gemeint ist. Zum Einsatz kommen sie auch an Hängen oder Böschungen zum Schutz von Bodenerosionen oder Böschungsbrüchen.

Verwendung finden sie insbesondere beim Küstenschutz, ebenso schützen sie Dünen und Sandstrände vor Verwehungen. Für den Bau von doppelreihigen Buhnen und Lahnungen sind sie erforderlich, da sie den Prozess der beschleunigten Verlandung unterstützen sollen. Die Lahnungen haben die Aufgabe, Strömungsgeschwindigkeiten zu beruhigen, zu verlangsamen und die mit dem Gezeitenwasser angeschwemmten Schwebstoffe zur Sedimentation und Aufschlickung zu bringen.

Im Neuen Brockhaus von 1979 findet sich folgender Eintrag: »Faschine [von lat. fasces] die, -/-n, walzenförmiger Strauch- oder Astwerkbündel, durch Draht zusammengehalten mit Feldsteinen beschwert; im Wasserbau zum Befestigen von Ufern, Gewässersohlen. Faschinen-Bau, alle Bauweisen, bei denen F. verwendet werden.«

© Fotografie | Dieter Johannsen

Literaturverzeichnis

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